Hintergrund: Welttag der Spatzen

Hintergrund: Welttag der Spatzen

Den Weltspatzentag am 20. März gibt es seit 2010. Die Idee, auf den Rückgang und Schutz dieses kleinen Kosmopoliten aufmerksam zu machen, stammt aus Indien. So ist der Spatz unser ältester Kulturfolger und hat sich vor ca. 10.000 Jahren dem Menschen angeschlossen. Das Zusammenleben mit dem Menschen war eine Erfolgsgeschichte. Doch in den letzten Jahrzehnten sind die Bestände stark zurückgegangen, allein in Europa seit den 1980er Jahren um 50 %, minus 250 Millionen.

Wohnungsnot der gefiederten Nachbarn

Die ganze Stadt ist im Umbau und besonders Vögel, die zum Brüten auf Gebäudenischen angewiesen sind, können sich immer weniger an bauliche Veränderungen anpassen. So leidet der Haussperling unter dem Wegfall von Brutmöglichkeiten durch Abrisse und (energetische) Sanierungen. Gedämmte Fassaden und fugenlose Neubauten bieten keinen Unterschlupf mehr. Hinzu kommt Mangel an natürlicher Nahrung (Samen und Saaten), an Insekten zur Aufzucht der Jungen, sowie der Verlust von dichten Schutzgehölzen. Daher braucht auch der Spatz mehr denn je unsere Hilfe.

Spatz beim Brutplatz an einer Fassade
Spatz beim Brutplatz an einer Fassade © Caroline Seige

Gemeinsam stark – leben im Sozialverbund

Haussperlinge sind zum Überleben auf Teamwork angewiesen. Wichtig sind mehrere Brutplätze am Gebäude, um eine Kolonie zu gründen. In unmittelbarer Nähe hierzu bedarf es dichter Gebüsche, die der Kolonie das ganze Jahr über ausreichend Schutz bieten. Sie sind Sammel-, Sing- und Schlafplätze. Erwachsene Spatzen ernähren sich von Samen und Saaten und brauchen ‚Wildwuchs‘. Für die Jungenaufzucht werden ausschließlich Insekten gefüttert.

Spatzen sind sehr anhänglich, was ihr zuhause betrifft. Die Brutplätze, als auch die Schutzgehölze werden über Generationen weitervererbt. Der Verlust der Brutplätze, aber auch Kahlschläge bzw. starke Schnitte an Hecken können eine Spatzenkolonie in kurzer Zeit zum Erlöschen bringen.

Ganzjährig geschützt

Der Haussperling und seine Ruhe- und Fortpflanzungsstätten stehen ganzjährig unter dem Bundesnaturschutzgesetz (§44 BNatSchG). Zerstörte Brutplätze müssen durch künstliche Nisthilfen ersetzt werden, auch Kolonieschlafplätze sind geschützt. Dass dies oft nicht berücksichtigt wird, liegt an Unkenntnis und fehlenden Kontrollen.

Gründe für den Rückgang des Haussperlings

  • Bautätigkeiten ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Artenschutzes.
  • Nahrungsmangel durch Verlust von Baulücken, wilden Orten und falsche Grünpflege.
  • Verlust von Schutzgehölzen in Parks, im Straßenraum und im Wohnumfeld.

Spatz an einem künstlichen Niststein.
Spatz an einem, im Rahmen einer Gebäudesanierung, ins Mauerwerk eingesetzten Niststein.
© Caroline Seige

Der Spatz als Botschafter der Stadtnatur

Der Haussperling steht am Weltspatzentag stellvertretend für viele Vogel- oder Fledermausarten, die uns begleiten, aber durch schwindende Lebensräume in der Stadt gefährdet sind. Betroffen vom Verlust der Brutplätze bei Baumaßnahmen sind besonders gebäudebewohnende Tierarten wie Fledermäuse, Stare, Mauersegler, Schwalben und Hausrotschwänze. Durch Rodungen verlieren Freibrüter, die zum Nestbau auf Büsche und Hecken angewiesen sind, ihre Rückzugsräume. Hierzu zählen Rotkehlchen, Amsel und Zugvögel wie Nachtigallen, aber auch Tiere wie der Igel.

Der Haussperling wirbt als Botschafter der Stadtnatur für einen nachhaltigen, wertschätzenden Umgang mit Fauna und Flora in der Stadt. Das steigert unsere Lebensqualität und hilft der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

  • Naturnahe Bewirtschaftung von Grünflächen, Straßenbegleitgrün, Hochbeeten sowie Einbeziehung des Artenschutzes bei Park- und Platzsanierungen.
  • Beachtung des Artenschutzes bei Baumaßnahmen und Ersatz von Brutplätzen.
  • Neugestaltung von Freiflächen und Quartieren immer unter Einbeziehung eines Konzepts für den Erhalt bzw. die Schaffung von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen. Das Animal Aided Design Konzept der TU München hat hierzu Vorlagen erarbeitet.

Was kannst Du tun?

  • Wenn bedrohte Brutplätze von Vögeln an Gebäuden bekannt sind, weil zum Beispiel eine Sanierung ansteht, bitte der Naturschutzbehörde im Bezirk Bescheid geben. Diese sorgt dafür, dass der Bauherr den Artenschutz berücksichtigt und Ersatznisthilfen anbringt.
  • Das Gleiche gilt auch, wenn Hecken, wo sich Spatzen und andere Vögel regelmäßig aufhalten, gerodet werden sollen. Wer sich unsicher ist, kann sich gerne an uns wenden.

Text: Caroline Seige

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